WIR Freie Oberschule Bernsdorf

Schulträgerverein

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige, natürliche Person und jede juristische Person werden.

Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Will der Vorstand dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft wird mit dem Eingang der Zahlung des Mitgliedsbeitrags wirksam.

Mitgliedsbeiträge

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Jedes Mitglied hat einen monatlich im Voraus fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Dabei ist die Offenheit des Vereins für die Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen.

Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.

Satzung

Im Folgenden finden Sie Auszüge aus unserer Satzung.

Der Schulträgerverein hat die Aufgabe , eine berufsorientierte Mittelschule zu betreiben. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

In der privaten Mittelschule Bernsdorf sollen junge Menschen zu eigenverantwortlichen, leistungsorientierten und gemeinwesenorien­tierten Menschen erzogen werden, die auf ein erfolgreiches Leben vorbereitet sind.

In die private Mittelschule Bernsdorf werden Schüler aufgenommen, die die notwendigen schul­rechtlichen Voraussetzungen besitzen. Die private Mittelschule Bernsdorf ist ein An­ge­bot für alle Eltern, die die Ziele der Schule res­pektieren.

Mitglied kann jede volljährige, natürliche Per­son und jede juristische Person werden.

Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unter­stützung des Schulvereins aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzu­nehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Schulvereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, den Schulverein durch seine Mitarbeit zu unter­stützen.

Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unter­stützung des Schulvereins aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzu­nehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Schulvereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, den Schulverein durch seine Mitarbeit zu unter­stützen.

Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG)

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).

Spendenkonto

Wenn Sie unsere Schule durch eine Spende unterstützen möchten, nutzen Sie dazu bitte nachfolgende Bankverbindung:

Unser Spendenkonto:
Ostsächsische Sparkasse Dresden
DE46850503003200058667

Für Spenden über 100 Euro werden Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt für Sie ausgefertigt.
Für Spenden bis 100 Euro genügt dem Finanzamt der Einzahlbeleg.